Strafen bei lebenden Köfi's

Edi83
Hallo Angelgemeinde,

leider habe ich in der Suchfunktion keine Beiträge gefunden.

Hat jemand Erfahrungen dabei erwischt zu werden als er mit lebenden Köfis geangelt hat? (Bayern, dem strengsten Staat von allen)

Gruß Edi83
Dalton72
Willkommen

Wenn du erwischt wirst kanns teuer werden egal ob Bayern oder wo anders...

Das Tierschutzgesetz gilt in ganz Deutschland.

Hab mal was von 2000 Euro gehört weiß aber nix genaues.
dermitdemwallertanzt
ich glaube das ist keine Ordnungswidrigkeit mehr sondern eine Straftat. Also da wirds richtig heiß!
Klxpaul
Das is wohl war,schließlich handelt es sich um Tierquälerei.Aber wer hat nicht schon mal mit einem lebenden Köfi geangelt? Augenzwinkern
Viele Kontrolleure sehen`s auch nich so eng

gruß
TJ.
Da kennst du hier die Kontrolleure nicht. Da kann es sein die Polizei kommt mim Boot angefahren und sagt schon per Lautsprecher die Ruten bleiben drinn. Also da ist nichts mit Anschlagen bei lippenköderung. Mir ist es zu heiß. Bei Straftaten gibt es glaub auch nicht wie bei Ordnungswidrigkeiten feste Beträge sondern es geht immer vor Gericht und der Richter entscheidet dann. Die Strafe ist dann aber vom Gehalt eines jeden abhängig. Theoretisch kann dir auch der Angelschein entzogen werden da du vorsätzlich handelst sogar richtig lange. Wie es aber wirklich bei welchen abgelaufen ist die erwischt wurden kann ich nicht sagen. Aber das oben genannte kann ich mir vorstellen. Gruß Thomas
turm13
Hallo Zusammen,


es wird richtig hart bestraft.
Kenne auch niemanden der so etwas tun würde - ist ja auch verboten nachdenklich .

Von daher sinnfreie Diskussion, sollte es verbotenerweise doch jemand tun wird er nichts zu sagen. Glaube aber es macht keiner.
palmer
hi,

ein kumpel haben sie 2002 an der Elbe beim Zanderangeln an zwei Ruten erwischt! Resulat war:

8000€, Angelschein weg sowie Angelpapiere. Neumachen durfte er 2008...
Klxpaul
Ist möglich,ich kenn verdammt viele die es machen.
Halte mich selber auch ans Gesetz
carpforce
Hallo zusammen,

das Angeln mit lebendem Köderfisch kann als Straftat ausgelegt werden und wird mit bis zu 5000 € bestraft sowie mit dem entzug des Fischererlaubnisscheins.

So habe ich es von einem Fischeraufsehr erfahren.
Dieser hat einen Wiederholungstäter Angezeigt und dies wurde Ihm so mitgeteilt.

Gruß
Andreas
walleye
Zitat:
Original von carpforce
Hallo zusammen,

das Angeln mit lebendem Köderfisch kann als Straftat ausgelegt werden und wird mit bis zu 5000 € bestraft sowie mit dem entzug des Fischererlaubnisscheins.

So habe ich es von einem Fischeraufsehr erfahren.
Dieser hat einen Wiederholungstäter Angezeigt und dies wurde Ihm so mitgeteilt.

Gruß
Andreas

Ist in etwa so richtig, kommt auf die" Aufbereitung" des Falles durch den Fischeiaufseher an,entscheiden über diese Straftat tut der Richter, der jedoch von der Materie meistens so viel Ahnung hat wie die Kuh vom Sonntag. bis bald
Rotax123
Stand der dinge in der CH

1.nachtfischen verboten zu 80%

2. Lebender köfi verboten

3. Wiederhacken verboten

4. Zelten verboten


Wenn in der Nacht nicht alle Katzen grau wären, wäre ich schon lang kein Angler! rauchen
Edi83
Alter, nicht mal ein Vergewaltiger wird so hart bestraft!! Aber gut für den Staat in dem wir leben scheinbar normal!

Ich habe schon die Titenfische rausgelegt zum "garen"! ;-)

danke für eure Tipps und Erfahrungen. Gruß Edi83
_Sebi_
http://dejure.org/gesetze/StGB/293.html

Zahlt sich echt nicht aus, wenn man kontrolliert wird und eine Anzeige folgt.
Altoids
Vielleicht hilft das ja auch bei anderen Fragen bezüglich darf ich / darf ich net weiter.... Idee

http://www.ra-klose.com/html/fischereistrafrecht.html

Gruß
Altoids
lasnik
Also ich persönlich habe noch nie mit dem lebenden Köderfisch gefischt.

Ich muss auch dazu sagen, ich wurde 1990 geboren und angelte mit so 6-7 Jahren das erste mal. Als es dann mit 12-14 auf Raubfische ging war es damals auch kein Thema für mich, mit lebenden Köderfischen zu angeln da ich, schlicht weg, diese Angelei nicht kannte.

Wenn ich aktuell an den Rhein gehe, nehm ich auch nur tote Fische mit.
Ich bin der festen Meinung, so viel schlechter fängt ein toter Köderfisch nicht wenn er nur richtig angeboten wird.

Jeder soll so angeln wie er will.. Ich habe absolut keine Probleme damit, wenn jemand sich nen lebenden Köderfisch an die Leine hängt..

Nur wenn dann mal einer erwischt wird, soll er sich dann aber auch nicht beschweren! Augenzwinkern Augenzwinkern Augenzwinkern
CS Angelshop
Also

Wenn dich ein nicht staatlicher Kontr. erwischt, kann dir auch nur der DUDUDU Finger drohen !

Der Kontro. kann aber auch ein Fass aufmachen und die Polizei anrufen und dich anzeigen.
Dann kommt es drauf an ob der Staatsanwalt Bock hat dir eine rein zu würgen ( öffentliches Intresse )
oder ob der das als Kleinkram abtut, oder eben einfach keine Zeit
hat.
Denn dann kommt das nicht mal zur Verhandlung.

Im besten Fall kostet dich das dann 500€

Im schlechtesten Fall kostet dich das dann bis zu 5000€, Tackle wird eingezogen und vorallem kannst deinen Schein
abgeben und wirst als schwarzes Schaaf in einschlägigen Listen geführt.
_Sebi_
Da fällt mir etwas ein..... Leider Offtopic aber ich denke hier passt es.
An einem Vereinssee gibt es einige unumgängliche Kontrollöre. Bei deren Kontrollen fühlt man sich wirklich absolut unerwünscht am See trotz Jahreskarte, ich mein wenn mich der 3x in einer Woche kontrolliert, nenne ich das einfach Schikane. Jedenfalls, ich kam auch eines nachts an diesen See und da haben doch 2 Kontrollöre mit Knicklichtposen gefischt. Die Schwimmer sind aber sowas von durch den See gezogen.... Ich sprach die 2 darauf an und die nur mit den Schultern gezucket, da müssen die Barsche die Tauwürmer ja ganzschön attackieren. Ja sicher, kopfschüttelnd ab nach Hause und meinen Teil gedacht böse
Daniel82
Zitat:
Original von _Sebi_
...kopfschüttelnd ab nach Hause und meinen Teil gedacht böse


Reicht leider nicht... so wirds bei 3x wöchentlich bleiben.
Kai
Das was ich von Kunden erzählt bekomme ( wird quasi wöchentlich jemand erwischt) spielt sich zw. 100 und 1500€ ab. Meistens sind noch 1 - 2 Ruten weg. Diejenigen die nur wenig bezahlt haben, hatten meist einen "Bettelbrief" an den Staatsanwalt geschickt.
Arno
Moin,wenn der Staatsanwalt Mitglied bei der Peta ist wirds richtig haarig Augenzwinkern

§ 17 TierSchG:

“Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder

2. einem Wirbeltier

a) aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder

b) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.”



Als “länger anhaltend” i.S.v. § 17 Nr. 2b TierSchG kann bereits ein Zeitraum von 1/2 - 1 Minute anzusehen sein (OLG Celle NStZ-RR 97, 381).

Gruß Arno